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New Yorker Aufzugsvorschriften: Verpflichtende verstärkte Sicherheitsüberwachung

  • Autor: Parabit
    Parabit
  • 4. Dezember 2023
  • 2 Minuten Lesezeit


Im Bereich der Aufzugsvorschriften hat sich eine unauffällige, aber bedeutende Änderung ergeben: Die New Yorker Bauordnung (NYC DOB Elevator Code) sieht eine Verbesserung der Zwei-Wege-Kommunikation vor. Sprach- und Videofunktionen werden künftig in neuen Aufzügen und bei Modernisierungen integriert. Diese speziell für Hörgeschädigte entwickelte Änderung (ASME A17.1 2019) erhöht die Sicherheit auf praktische Weise.


Laut den jüngsten Erkenntnissen von VSA Consulting (einem Beratungs- und Ingenieurbüro für Aufzüge und Fahrtreppen) hat der Code eine subtile, aber dennoch bemerkenswerte Veränderung erfahren. In dem Artikel heißt es dazu:


„Zwei-Wege-Kommunikation inklusive Sprach- und Videoübertragung für neue Aufzugsinstallationen und Modernisierungen für Hörgeschädigte. (ASME A17.1 2019) Diese Codeänderung erfordert einen 24-Stunden-Überwachungsdienst an 7 Tagen in der Woche für das Gebäude.“.

In der Fahrerkabine befindet sich eine Kamera mit einem speziellen Notrufknopf (Hilfe-Taste) inklusive Bildschirm sowie Ja- und Nein-Tasten. Beim Drücken der Hilfe-Taste wird der autorisierte Überwachungsdienst kontaktiert. Nach Bestätigung des Anrufs erscheint eine entsprechende Meldung. Sobald der Mitarbeiter den Anruf entgegennimmt, werden Fragen angezeigt, die mit Ja oder Nein beantwortet werden müssen.

Die Kamera dient dazu, festzustellen, ob sich Personen im Aufzug befinden. Reagiert niemand und ist niemand zu sehen, wird der Notruf abgebrochen. Befinden sich Personen im Aufzug, wird je nach Lage Hilfe entsandt.

Es wird eine Meldung angezeigt, die die Fahrgäste darüber informiert, dass Hilfe unterwegs ist.“


Wir haben den Gesetzestext recherchiert und die geltenden Gesetze zur Überwachung von Aufzügen genau dokumentiert. Gemäß Anhang K der „Modifizierten Industriestandards für Aufzüge und Förderanlagen“ für New York, gültig ab dem 10. Juni 2023,


„Es muss eine Möglichkeit zur Videoübertragung bereitgestellt werden, um Fahrgäste an jeder beliebigen Stelle im Fahrzeugboden zu beobachten und den Einsatzkräften so die Beurteilung einer möglichen Einklemmung zu ermöglichen. Das Kommunikationssystem muss sich in der Feuerwehrleitstelle befinden, sofern eine solche vorhanden ist.“


Darüber hinaus heißt es im Code:


„Im Bedienfeld des oberen Wagenabteils ist ein Videodisplay mit einer Diagonale von mindestens 3 Zoll zu installieren, sodass die gesamte Bodenfläche des unteren Wagenabteils sichtbar ist. Das Display muss das untere Wagenabteil anzeigen, wenn sich das Oberdeck in Phase I des Notfallrückrufs befindet, sich auf der festgelegten Höhe befindet und die Wagentüren geöffnet sind. Es muss auch während Phase II des Notfallbetriebs im Wagen eingeschaltet bleiben.“


Um den vollständigen Gesetzestext auf nyc.gov zu lesen, klicken Sie bitte hier .


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